In ganz Deutschland laufen derzeit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit staatlich geförderten energetischen Sanierungen. Im Fokus stehen insbesondere Förderprogramme des BAFA, der KfW sowie steuerliche Vergünstigungen nach § 35c EStG.
Betroffen sind nicht nur Energieberater, Handwerker und Vermittler – auch Eigentümer, auf deren Namen Fördermittel beantragt oder ausgezahlt wurden, geraten zunehmend in den Fokus der Strafverfolgung.
Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Hintergründe, typische Fallkonstellationen und Risiken – und erklärt, warum jetzt schnelles und überlegtes Handeln entscheidend ist.
Aktuelle Ermittlungen: Verdacht des großflächigen Subventionsbetrugs
Im Frühjahr 2025 durchsuchten Ermittlungsbehörden in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über 100 Objekte. Der Vorwurf: In erheblichem Umfang sollen unberechtigt Förderanträge für energetische Sanierungen gestellt und staatliche Mittel abgerufen worden sein – obwohl die Sanierungen nicht oder nur teilweise durchgeführt wurden.
Energieberatungen, Vermittlungsagenturen und Handwerksbetriebe stehen im Verdacht, arbeitsteilig und teils bandenmäßig zusammengewirkt zu haben. Auch Eigentümer der betroffenen Immobilien geraten nahezu immer in das Visier der Ermittler – da sie für die Ermittlungsbehörden leicht zu identifizieren sind, wenn sie als Antragsteller auftraten oder Fördermittel über ihre Konten ausgezahlt wurden.
Förderstrukturen und typische Problemfelder
Das BAFA-Förderprogramm (BEG EM) unterstützt Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Lüftung. Grundlage ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten erstellt wird.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über die KfW sowie durch steuerliche Erleichterungen nach § 35c EStG (z. B. 20–50 % nach der ESanMV). Für alle Förderwege gelten strenge Nachweispflichten.
In der Praxis übernehmen häufig Dritte – etwa Energieberater oder Vermittler – die Antragstellung. Kommt es zu Abweichungen zwischen den beantragten und den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen, droht der Vorwurf des Subventionsbetrugs.
Subventionsbetrug nach § 264 StGB: Wann wird Förderung zur Straftat?
Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) ist weit gefasst. Strafbar macht sich, wer:
- falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Förderstelle macht,
- Mittel entgegen der Zweckbindung verwendet,
- wesentliche Tatsachen verschweigt oder
- gefälschte bzw. manipulierte Nachweise einreicht.
Auch der Versuch ist strafbar. Bei Förderbeträgen ab 50.000 EUR oder bei bandenmäßiger Begehung drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Wer gerät ins Visier? – Berater, Handwerker, Vermittler und Eigentümer
Im Fokus stehen vor allem Energieberater, Handwerksbetriebe und Vermittler, denen vorgeworfen wird, in den Anträgen falsche Angaben gemacht oder Nachweise manipuliert zu haben.
Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer geraten zunehmend ins Visier. Schon das Unterzeichnen falscher Anträge oder das Schweigen bei Unregelmäßigkeiten kann strafbar sein – selbst ohne direkten Vorsatz.
Strafrechtliche Risiken: Durchsuchungen, Freiheitsstrafen, Berufsverbot
Ein bloßer Anfangsverdacht reicht für folgende Zwangsmaßnahmen:
- Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
- Beschlagnahme von Dokumenten, Rechnern, Handys
- Kontopfändungen, Vermögensarreste
Zusätzlich drohen:
- Rückforderungen
- Gewerbezentralregistereinträge
- Berufsrechtliche Konsequenzen (z. B. bei Architekten, Energieberatern)
- Verlust öffentlicher Ämter (§ 264 Abs. 7 StGB)
Was ist jetzt zu tun? – Handlungsempfehlungen für Betroffene
Betroffene sollten umgehend handeln und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wichtige Hinweise:
- Keine Aussagen ohne Verteidiger
- Bei Durchsuchung: ruhig bleiben, nichts freiwillig herausgeben
- Keine Kontaktaufnahme zu Mitbeschuldigten ohne juristischen Beistand
Wer Unsicherheiten zur Förderberechtigung hat, sollte nicht abwarten. Frühzeitige Beratung kann strafmildernd oder sogar strafbefreiend wirken (z. B. durch Selbstanzeige nach § 371 AO im Steuerrecht).
Das Wichtigste auf einen Blick
- Subventionsbetrug bei BAFA-, KfW- und §35c-Förderung im Fokus
- Ermittlungen gegen Energieberater, Vermittler, Handwerker und Eigentümer
- Relevante Delikte: §264 StGB, §267 StGB, §370 AO
- Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre in schweren Fällen
- Zwangsmaßnahmen: Durchsuchungen, Pfändungen, Beschlagnahmen
- Berufsrechtliche und steuerliche Konsequenzen
- Frühzeitige anwaltliche Beratung dringend empfohlen
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