Compliance Berater – Wirtschafts­straf­recht­liche Unter­nehmens­beratung

Durch Compliance vergewissern sich Unternehmen, stets im Rahmen geltender Gesetze zu handeln sowie eigenen ethischen Ansprüchen zu genügen. Etwas vereinfacht ausgedrückt, könnte man sagen, Compliance dient vor allem dazu, Führungskräften und Mitarbeitern eines Unternehmens Richtlinien, Wissen und Werkzeuge an die Hand zu geben, um möglichst in jeder möglichen Situation richtig zu handeln. Entsprechend breit ist der Bogen, den ich in meiner Tätigkeit als Compliance-Berater für Sie und Ihr Unternehmen spanne. Er reicht von der Installation präventiver Maßnahmen (etwa interner Kontrollmechanismen) bis hin zur rechtlichen Absicherung von Geschäften und der Vermeidung von Schadensersatzklagen.

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht unterstütze ich Sie bei der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance) und trage durch Analysen und Expertisen gern zum Aufbau und der Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen in Ihrem Unternehmen bei. Da Compliance nur funktionieren kann, wenn die externe Gesetzgebung auch in der internen Unternehmenskultur gelebt wird, umfasst meine Tätigkeit als Compliance-Berater auch das weite Feld der Compliance-Kultur – und damit auch Schulungen, Seminare oder Workshops über Compliance-Themen wie Risikofelder (Geldwäschegesetz, Korruption, Bestechung etc.), Compliance-Management oder Fragen der Haftungsvermeidung. Darüber hinaus werde ich auch als Ombudsmann sowie als externer Geldwäschebeauftragter für Sie tätig.

Compliance Berater

Ob Sie einen Compliance-Berater brauchen, hängt nicht von der Größe Ihres Unternehmens ab

Für Compliance-Berater geht es leider immer noch häufig darum, Unternehmen erst vom Wert einer eigenen Compliance-Strategie und den Aufbau einer gelebten Compliance-Kultur überzeugen zu müssen. Das liegt u.a. daran, dass der Begriff hierzulande erst relativ spät Karriere machte. Ein Meilenstein für diese Entwicklung war unter anderem die Korruptionsaffäre von Siemens im Jahr 2006. Mitarbeiter des weltweit agierenden Konzerns hatten ein System aus schwarzen Kassen, Scheinfirmen und fingierten Beraterverträgen geschaffen, mit dessen Hilfe sie potenzielle Auftraggeber bestechen konnten. Im Zuge der Aufarbeitung des Skandals mussten viele Verantwortliche ihren Posten räumen, die EU verhängte eine Kartellstrafe in Höhe von 419 Millionen Euro.

Seither vergeht kaum mehr ein Jahr ohne ähnliche Skandale. Compliance-Verstöße sorgten schon bei vielen großen Namen der deutschen Wirtschaft für Strafzahlungen in oft dreistelliger Millionenhöhe. Zum finanziellen Risiko gesellt sich zudem immer auch ein beträchtlicher Image-Schaden. Die Folge: das Unternehmen verliert erst an Vertrauen und dann immer mehr Kunden. Die Einhaltung eines Regelsystems ist dabei nicht nur für große Unternehmen essenziell.

Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen sich etwa an das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) halten. Das KonTraG dient, kurz gesagt, vor allem dazu die Corporate Governance in Unternehmen zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen (mit Aufsichtsrat) dazu, Früherkennungssysteme für Risiken zu betreiben. Die Ausstrahlwirkung des Gesetzes auf die Rechtsprechung macht es auch für kleine und mittelständische Betriebe mittlerweile ratsam, ein eigenes Compliance-System zu entwickeln und umzusetzen. Als Compliance-Berater stehe ich Ihnen dafür gern unabhängig von der Unternehmensgröße zur Verfügung.

Was ich als Compliance-Berater für Sie tun kann

Compliance ist eine stetige Aufgabe und Herausforderung, die quasi „in den Köpfen“ der Mitarbeiter immer mitgedacht werden muss. Es bringt daher nichts, einen allgemeingültigen, generellen Compliance-Leitfaden über ein beliebiges Unternehmen zu stülpen. Jeder Betrieb ist schließlich auf seine Weise einzigartig. Daher sollte

  1. am Anfang einer Compliance-Beratung eine Analyse der Tätigkeitsfelder des Unternehmens und den damit einhergehenden Compliance-Risiken stehen.
  2. Auf dieser Basis wird dann ein auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenes Compliance-System erstellt (ein bereits vorhandenes Compliance-Management wird überprüft und gegebenenfalls optimiert).
  3. Um Compliance in der Unternehmenskultur zu verankern, werden verständliche und praxisnahe Leitfäden verfasst. Schulungen, Vorträge und Workshops helfen, das Wissen um Compliance im Unternehmen zu vertiefen.
  4. Sollte es doch einmal zu einem Compliance-Verstoß kommen, stehe ich Ihnen als Compliance-Berater mit meinem Hintergrund als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht und Steuerrecht sowohl beratend als auch bei einem eventuellen Prozess zur Seite.
  5. Sicherung des Datenschutzes (z.B. durch Regelung des Zugriffs auf Daten, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, als Ansprechpartner für den Datenschutzbeauftragten etc.)
  6. Auf Wunsch stehe ich Ihnen zudem gern auch als Ombudsmann oder externer Geldwäschebeauftragter zur Verfügung.

Ombudsmann – die externe Vertrauensperson in Sachen Compliance

Abhängig von der Struktur eines Unternehmens bietet es sich an, einen Ombudsmann zu beauftragen. Ein Ombudsmann ist eine externe Vertrauensperson, an die sich Mitarbeiter sowie Dritte wenden können, um Compliance-Fragen zu klären. Die sicher bekannteste Aufgabe des Ombudsmanns ist es, eine Anlaufstelle für Whistle-Blower zu sein. Solche Hinweisgeber sind oft von zentraler Bedeutung, um Compliance-Verstößen nachzugehen, sie aufzudecken und so künftig zu vermeiden.

Da ich als Anwalt tätig bin, können Whistle-Blower auf meine Verschwiegenheitspflicht vertrauen. Zudem kann und muss ich mich auf mein anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen, sodass die Vertraulichkeit der Information stets gewahrt bleibt. Um Risiken früh zu erkennen, lohnt es sich für Unternehmen, Mitarbeiter (aber auch Zulieferer) dazu zu ermutigen, in einem solchen für sie geschützten Rahmen, Hinweise zu Verstößen zu geben. Als Ombudsmann gehe ich diesen Hinweisen dann nach, prüfe deren Plausibilität und veranlasse gegebenenfalls weitere Schritte.

Der juristische Compliance-Berater als externer Geldwäschebeauftragter

Geldwäsche gehört zu den negativen Begleiterscheinungen der Globalisierung. Sie ist nicht nur charakteristisch für weltweit agierende kriminelle Organisationen, sondern auch ein Mittel zur Finanzierung des internationalen Terrors. Um diesen beiden „Wachstumsfeldern“ den Boden zu entziehen, wurden die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft. Unternehmen sind daher verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um sich nicht (und sei es ungewollt) an Geldwäschegeschäften zu beteiligen.

Viele Unternehmen wie etwa Immobilienmakler, Finanzunternehmen oder Betreiber von Glücksspielhallen sind namentlich im GwG genannt und dazu verpflichtet, besonderes Augenmerk auf mögliche Geldwäsche-Geschäfte zu legen – teilweise sind sie sogar dazu angehalten, einen Geldwäschebeauftragten zu stellen. Gerne berate ich Sie zu der Frage, ob das eventuell auch für Sie und Ihren Betrieb gilt. Aus dem GwG ergeben sich aber auch für viele andere Unternehmen Pflichten zum Aufbau interner Sicherungs- und Kontrollsysteme. Auch hierfür bin ich als Compliance-Berater gerne jederzeit für Sie ansprechbar.