Mandatserteilung: Ablauf und Honorar

Sie suchen rechtlichen Beistand im Bereich Strafrecht oder Steuerstrafrecht und würden gern wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie am besten vorgehen sollen? Gern erkläre ich Ihnen das Vorgehen in unserer Kanzlei und gebe Ihnen Tipps, wie Sie sich am besten auf unsere Zusammenarbeit vorbereiten.

Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

Die Auswahl einer geeigneten Kanzlei und eines kompetenten Fachanwalts ist maßgeblich für den Erfolg der Zusammenarbeit. Dabei soll auf der einen Seite eine pragmatische und effiziente Lösung Ihres Problems gefunden werden, wozu fundierte Rechtskenntnisse des Anwalts absolut notwendig sind. Auf der anderen Seite ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt besonders wichtig, da sich das Mandatsverhältnis oft um sensible Themenbereiche dreht, die höchste Diskretion aber auch Einfühlungsvermögen erfordern. Der Erstkontakt und die persönliche Beratung helfen Ihnen (und dem Anwalt) herauszufinden, ob Sie sich sowohl rechtlich als auch menschlich gut aufgehoben fühlen.

Unverbindlicher Erstkontakt per E-Mail oder Telefon

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Rechtsberatung wird in der Regel der unverbindliche Kontakt per E-Mail oder Telefon sein. Rufen Sie mich also gern unter der Telefonnummer 030 609 82 88-55 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an u.lehmann@lehmann.law. Sollte ich nicht sofort zu sprechen sein, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten und ich rufe dann zurück. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. In diesem ersten Telefonat kann ich beurteilen, ob ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin und wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Wenn Ihr Fall in meinen Tätigkeitsbereich fällt, vereinbaren wir in der Regel einen zeitnahen Besprechungstermin.

Wichtig: Teilen Sie mir bereits hier mit, wenn gerichtliche oder gesetzliche Fristen eingehalten werden müssen, damit das bei der Terminvergabe berücksichtigt werden kann. Auch sage ich Ihnen, welche Unterlagen für den persönlichen Termin (oder vorab) benötigt werden. Wenn Sie nach dem ersten Telefonat eine Erstberatung wünschen, Sie also eine erste Einschätzung und Prüfung Ihres konkreten Falls wünschen, teile ich Ihnen auch die Kosten für diese Erstberatung mit.

Persönliche Beratung

Wurde der erste Kontakt hergestellt, vereinbaren wir einen Termin zur persönlichen Beratung. In diesem klärenden Gespräch können Sie mir den Sachverhalt genauer schildern, den ich anschließend juristisch einschätze: Wie ist die Beweislage nach erster Einschätzung ohne Akte? Welche Behörde oder Staatsanwaltschaft ist zuständig und wie ist dort der weitere Ablauf? Ist Ihr Recht durchsetzbar? Lohnt sich ein gerichtliches Verfahren vor dem Finanzgericht? Kurzum: Wir besprechen die möglichen Handlungsstrategien und die sich daraus ableitenden notwendigen Schritte. Hierbei berate ich Sie kompetent und lösungsorientiert.

Außerdem bietet eine persönliche Beratung eine gute Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen. So können Sie besser entscheiden, ob Sie mir das Mandat erteilen möchten und mich somit beauftragen, Ihren Fall zu vertreten. Dabei ist es besonders wichtig, dass wir offen miteinander umgehen. Auch wenn Sie meinen, dass bestimmte Sachverhalte Ihre Chancen mindern, denken Sie daran: Als Anwalt stehe ich loyal an Ihrer Seite und setze mich für Ihre Rechte ein! Ich nehme Ihre Ängste und Sorgen ernst und behandle Ihren Fall mit höchster Diskretion.

Welche Unterlagen und Angaben werden beim Erstgespräch von mir benötigt?

Damit das Erstgespräch möglichst effektiv abläuft und wir bereits in dieser Phase unserer Zusammenarbeit Ihrer Problemlösung näherkommen, sollten Sie sich auf das Gespräch vorbereiten. Tragen Sie also bereits vor dem Ersttermin alles Relevante zusammen. Bringen Sie unbedingt die Schreiben mit, die Sie von den Behörden erhalten oder bereits an diese geschickt haben. Die Sichtung des Schriftverkehrs ist wichtig, um den Stand des Verfahrens festzustellen.

Zusammenfassung der Fakten

Neben dem Schriftverkehr ist es hilfreich , wenn Sie alles Wichtige notieren, damit nichts vergessen wird oder unerwähnt bleibt. Für einen besseren Überblick sorgt zum Beispiel eine chronologische Übersicht der Ereignisse.

Die wichtigsten Unterlagen

Gibt es Unterlagen, die den Sachverhalt dokumentieren oder zur Aufklärung beitragen? Ob Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte, Anklageschriften ´, Strafbefehle oder „einfache „ Anschreiben, E-Mails: Nehmen Sie alles mit, was für Ihren Fall relevant sein könnte. Hier gilt: Besser Mehr als Weniger!

Personendaten der Beteiligten

Wenn es weitere wichtige Beteiligte oder Zeugen in Ihrem Fall gibt, kann es sinnvoll sein, eine Liste mit ihren Namen, Adressen und Kontaktdaten zusammenzustellen.

Police der Rechtsschutzversicherung

Denken Sie auch an die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine haben. Ich prüfe für Sie, ob eine Inanspruchnahme erfolgsvorsprechend sein kann und hole eine Deckungszusage ein.

Meine Fragen an den Anwalt

Auch werden Sie sicherlich Fragen an mich haben. Tragen Sie diese zusammen, damit auch hier nichts vergessen wird. Ich nehme mir Zeit für Ihre Beratung und beantworte Ihre Fragen. Auch kläre ich Sie über alle anfallenden Kosten auf.

Wie läuft die anwaltliche Vertretung nach der Mandatserteilung ab?

Haben Sie sich nach dem Kennenlernen und dem Erstgespräch mit mir dazu entschieden, meinen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, kann ich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten. Dabei ist der außergerichtliche Abschluss / Einstellung in der Regel der Auseinandersetzung vor Gericht Vorzug zu geben. Ich scheue mich aber keinesfalls, Ihre Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.

Außergerichtliche Vertretung

Eine außergerichtliche Vertretung kann unterschiedliche Leistungen beinhalten – wie die Korrespondenz oder ein Vergleich mit dem Finanzamt, die Verteidigung im Ermittlungsverfahren durch die Abgabe einer Stellungnahme, aber auch Erstattung von Strafanzeigen oder die Vertretung bei Verfahren vor Finanzämtern. Mein Vorgehen erfolgt dabei stets in enger Absprache mit Ihnen. Selbstverständlich erhalten Sie sämtlichen Schriftverkehr in Abschrift.

Vertretung vor Gericht

Ist der Fall außergerichtlich nicht zu lösen, kommt es zum Gerichtsverfahren: Dabei übernehme ich sowohl die Strafverteidigung in der Hauptverhandlung als auch das Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

Neben Gebühren für die Erstberatung und die anwaltliche Vertretung können im Fall einer Klage vor dem Finanzgericht auch Gerichtsgebühren anfallen. So setzen sich die Kosten jeweils zusammen.

Kosten für die Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung für Verbraucher betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) § 34, zwischen 10€ und 190€, zuzüglich 19% für die gesetzliche Mehrwertsteuer und der Auslagenpauschale von maximal 20€. Eine (einstündige) Erstberatung bei mir kostet in der Regel 190,00 EUR. Damit liegen Ihre Kosten bei insgesamt 249,90 € (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Betrifft Ihre Angelegenheit eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, gilt der § 34 RVG nicht, wodurch höhere Kosten entstehen können. Hier gilt das Stunden- oder Pauschalhonorar, welches wir vor dem Termin mündlich vereinbaren, damit Sie von den Kosten nicht „überrumpelt“ werden .

Kosten für die anwaltliche Vertretung

Die Erstberatung ist eine Gebühr, die sich auf eine Tätigkeit bezieht, bei der der Anwalt nicht nach Außen, also mit Behörden oder Gerichten in Kontakt tritt. Alle nach außen gerichteten Tätigkeiten lösen mindestens weitere Gebühren aus. Gebührenpflichtige Tätigkeiten des Anwalts sind beispielsweise die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt oder die Beantragung von Akteneinsicht.

Im Strafrecht sieht das RVG für die sog. Grundgebühr einen Gebührenrahmen des RVG die Mindest- und Maximalgebühren vor, die abhängig vom Aufwand berechnet werden. Dieser liegt zwischen 30€ und 300€. Hinzu kommt auch mindestens eine sog Verfahrensgebühr, deren Höhe sich danach richtet in welchem Verfahrensabschnitt sich das Verfahren befindet (Ermittlungs- oder Hauptverfahren) und bei welchem Gericht die Hauptverhandlung laufen würde (Amts-, Land- oder Oberlandesgericht). Hinzu kommen Gebühren für Termine vor Gericht, die sich ebenfalls danach richten, vor welchem Gericht verhandelt wird.

Im Steuerrecht richtet sich die Gebühr nach dem sog. „Streitwert“, also nach der vom Finanzamt geforderten Steuer bzw. der Höhe der Nachforderung, die bestritten wird. Je größer diese Summe ist, desto höher ist das Honorar des Anwalts.

Um die Abrechnung gerade bei komplexen Fällen einfacher zu gestalten oder auf ein realistisches Maß zu begrenzen, besteht die Möglichkeit, ein individuelles Stunden- oder Pauschalhonorar mittels einer Vergütungsvereinbarung zu vereinbaren. Eine solche Vergütungsvereinbarung schließe ich mit meinen Mandanten in der Regel ab. Über die genauen Konditionen unterhalten wir uns im Rahmen des persönlichen Kennenlernens, was mir die Gelegenheit gibt, die Vereinbarung individuell an den Fall und den Mandanten anzupassen.

Gerichtsgebühren

Die Gerichtsgebühren fallen nur bei einer Klage vor dem Finanzgericht an. Im Strafrecht hat nur der Verurteilte die Kosten des Verfahren zu tragen. Geht Ihr Strafverfahren mit einem Freispruch aus, werden Ihnen die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen, inklusive der Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren, vom Staat erstattet.

Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung

Wie bereits erwähnt, übernehme ich gern die Deckungsanfrage, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

Grundsätzlich gilt hier: Die Übernahme richtet sich nach Ihrem persönlichen Vertrag. Für Verteidigungskosten kommen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur dann auf, wenn dies extra vereinbart wurde. Hier ist eine Spezial-Rechtsschutz-Police notwendig. Im Steuerrecht übernehmen die meisten Policen erst ab dem Klageverfahren das Honorar des Anwalts.

Gerne prüfe ich Ihren Vertrag und gebe Ihnen dann eine Einschätzung zur Übernahmewahrscheinlichkeit.

Kostenhilfe und Pflichtverteidigung

Bei einem geringen oder fehlenden Einkommen kann im Falle eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht eine Kostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragt werden. Sie wird nur gewährt, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Die Übernahmemöglichkeiten prüfe ich gerne für Sie.
Sind Sie in einem Strafprozess Angeklagter auf, können Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen. Stattdessen wird Ihnen unter den Voraussetzungen des § 140 StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Pflichtverteidiger hat einen Anspruch auf Vergütung gegen den Staat. Sollte der Mandant aber verurteilt werden, muss er dem Staat die Kosten für die Verteidigung erstatten.

Haftungsausschluss

Jeder Rechtsanwalt muss über eine Berufs-Haftpflichtversicherung verfügen, die mindestens 250.000,00 EUR betragen muss. Häufig ist die Summe höher gesetzt. Nimmt der Anwalt einen Fall an, in dem es um eine höhere Summe geht als die, für die er versichert ist, müsste er im Schadensfall mit seinem privaten Vermögen haften. Dies kann durch zwei Wege ausgeschlossen werden. Zum einen kann der Fall extra versichert werden. Die (erfahrungsgemäß sehr hohen) Kosten hätte dann der Mandant zu tragen. Der Mandant kann aber auch einen Haftungsausschluss erklären, der auf die versicherte Summe gedeckelt ist. Dann fallen für den Mandanten keine weiteren Kosten an. Sollte ihr Fall also „etwas größer“ sein, kann es sein, dass der Anwalt einen entsprechenden Haftungsausschluss vorschlägt. Dies ist nichts Ungewöhnliches.

seo-nerd 2 Oktober 2024