IHR STRAFVERTEIDIGER UND ANWALT
FÜR STRAFRECHT IN BERLIN

Sie werden einer Straftat beschuldigt? Zögern Sie nicht und holen Sie sich kompetenten Rechtsbeistand durch einen Anwalt für Strafrecht. So können Sie empfindliche Geldstrafen, langwierige Haftstrafen oder auch Nebenfolgen wie Führerscheinverlust oder Berufsverbote abwenden. Als

erfahrener Strafverteidiger und (Fach-)Anwalt für Strafrecht in Berlin stehe ich und meine Kanzlei Ihnen schnell und kompetent zu Seite und gebe Ihnen die Unterstützung, die Sie in dieser schwierigen Situation brauchen.

WAS TUN, WENN SIE EINER STRAFTAT BESCHULDIGT WERDEN?

In unserer täglichen Kanzlei-Praxis als Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht in Berlin erleben wir immer wieder, wie schnell sich selbst „unbescholtene“ Bürger einem Strafverfahren gegenübersehen. Dafür gibt es zwei Gründe:

Niemand davor gefeit, in Verdacht zu geraten, eine Straftat begangen zu haben. Häufig genügt es schon, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, um in den Fokus polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu geraten. Jeder Bürger hat das Recht, gegen andere eine Strafanzeige zu erheben, wovon immer mehr unserer Mitmenschen – aus unterschiedlichsten Gründen – auch Gebrauch machen. Wird dabei der Verdacht eines sog. „Offizialdelikts“ (bspw. Betrug, Untreue oder gefährliche Körperverletzung) geäußert, darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht untätig bleiben und muss Ermittlungen aufnehmen.

Sehen Sie sich einem solchen Verfahren gegenüber, so sollten Sie sich nicht zu unüberlegten Schritten hinreißen lassen. Wenden Sie sich stattdessen bitte unverzüglich – und möglichst noch bevor Sie mit der Polizei oder dem Staatsanwalt sprechen – an einen Anwalt für Strafrecht wie uns. In einem kostenlosen Erstgespräch (Telefonat) erläutern wir Ihnen dann gerne, wie welche Handlungsoptionen bestehen, wie eine Zusammenarbeit mit uns als ihrem Strafverteidiger aussieht. Ferner vereinbaren wir einen Besprechungstermin. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie für Ihre Verteidigung.

WELCHE (NEBEN-)FOLGEN KANN EIN STRAFVERFAHREN MIT SICH BRINGEN?

Wer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, hat häufig nicht nur die Folgen eines Urteils zu erwarten. In vielen Fällen wiegen die Nebenfolgen einer Verurteilung mitunter schwerer als die Strafe selbst:

  • So kann allein der Verdacht einer Straftat am Arbeitsplatz zu einer (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
  • Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Prominenten (wozu auch regionale Bekanntheit gehört) führt der Verdacht, etwas Kriminelles getan zu haben, oft zu „beruflicher Ächtung“ und damit zu schmerzhaften Verdienstausfällen. Ich achte daher stets darauf, dass Ihr guter Ruf so wenig wie möglich Schaden nimmt.
  • Aber auch Beamte können nach einer Verurteilung ihren Status und ihre Pensionsansprüche, Berufskraftfahrer ihre Fahrerlaubnis oder Ärzte ihre Zulassung verlieren.

Als Ihr Anwalt für Strafrecht behalten wir auch diese Nebenfolgen stets im Blick und agiere entsprechend diskret und umsichtig. Dies gilt sowohl vor als auch in der Prozesssituation.

RUFEN SIE UNS AN UND FÜHREN SIE EIN KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH
MIT IHREM ANWALT FÜR STRAFRECHT UND STEUERRECHT

WAS IST STRAFRECHT EIGENTLICH?

Das Strafrecht umfasst alle Normen, die eine Sanktion mit Geld- oder Freiheitsstrafe anordnen. Hierzu gehören zunächst alle Delikte, die im Strafgesetzbuch stehen (das sog. „Kernstrafrecht“ oder „allgemeines Strafrecht“). Daneben beinhalten aber auch andere Gesetze solche Strafnormen, die sich dann auf die Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen jenes Gesetzes beziehen (das sog. „Nebenstrafrecht“): So steht bspw. die Steuerhinterziehung in der Abgabenordnung (AO), die die Beziehung zwischen den Steuerbehörden und dem Steuerzahler regelt. Das Strafrecht ist also „breit“ gefächert und mittlerweile in nahezu alle Bereichen des Lebens vorgedrungen. Die „gängigsten“ Delikte und Straftaten werden im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst. Dazu zählen unter anderem die folgenden:

  • Raub (§ 249 StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)
  • Mord und Totschlag (§§ 211 und 212 StGB)
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
  • Urkundenfälschung nach § 267 StGB

BEDEUTUNG DES STRAFRECHTS

Im Allgemeinen ist die Bestrafung im Strafrecht dazu da, Rechtsnormen in der Gesellschaft zu forcieren und weitere Straftaten zu verhindern. Das Strafrecht ist eines der Rechtsgebiete, welches wohl am intensivsten in das alltägliche Leben des Beschuldigten einschneidet.

Oft kommen Vorladungen, Hausdurchsuchungen und Vernehmungen überraschend und bringen den Alltag, das Familien- oder Arbeitsleben durcheinander. Daneben ist es für Beschuldigte oft sehr belastend, mit dem ungewissen Ausgang umzugehen.

IHR STRAFVERTEIDIGER UND ANWALT FÜR STRAFRECHT IN BERLIN MIT KOMPETENZ UND VERSTÄNDNIS

STRAFVERTEIDIGUNG IN ALLEN INSTANZEN

Ist die Tat angeklagt, so kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Gericht. In der Hauptverhandlung stehen wir unseren Mandanten bei und überprüfe fortlaufend die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Anordnungen. Es geht in der Hauptverhandlung darum, der Unschuldsvermutung die größtmögliche Wirkung zu verschaffen. Dies kann etwa durch das Stellen von Beweisanträgen im Sinne des Mandanten erreicht werden, mit denen auf die Beweiserhebung und -würdigung des Gerichts eingewirkt werden kann. Mit der Berechtigung, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen zu dürfen, hat Herr Dr. Lehmann große Erfahrung beim Führen von

Gerichtsverfahren nachgewiesen. Sollte es trotz einer engagierten Verteidigung zu einer Verurteilung gekommen sein, so ist es unsere Aufgabe als Strafverteidiger, die Entscheidung der Gerichte auf Sach- und Rechtsfehler zu überprüfen und unsere Mandanten durch die Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision) zu begleiten. Aber auch nach Rechtskraft der Entscheidung ist unsere Tätigkeit nicht beendet: Auch vor (z. B. bei Haftaufschub oder Gnadenverfahren) und während der Zeit des Strafvollzuges (z. B. Vollzugsplanfortschreibung, Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) stehen wir unseren Mandanten engagiert als ihr Anwalt für Strafrecht zur Seite.

UNSCHULDSVERMUTUNG ALS MENSCHENRECHT UND BASIS UNSERER ZUSAMMENARBEIT ALS ANWALT FÜR STRAFRECHT

„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“ (Gerhard Strate, Welt am Sonntag v. 18. Januar 2004)

In einem Rechtsstaat dürfen Strafen nicht angeordnet werden, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass der Beschuldigte der Täter war. Solange Zweifel vorhanden sind, muss der Beschuldigte als unschuldig gelten. Die Unschuldsvermutung ist in Art. 6 Abs. 2 EMRK festgeschrieben und damit ein Menschenrecht. Die Achtung der Unschuldsvermutung

gegenüber dem Mandanten und deren engagierte Durchsetzung gegenüber den Gerichten ist der Kern unserer Tätigkeit als Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht. Als Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht in Berlin und bundesweit werden wir in allen Phasen des Strafverfahrens für unsere Mandanten tätig und stehe ihnen als unbestechlicher Berater loyal zur Seite, damit sie informierte Entscheidungen in ihrem Prozessverhalten treffen können.

FAIRE UND TRANSPARENTE HONORARREGELUNG

Erstgespräche führen wir grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich durch. Sie sollen die Gelegenheit haben, sich einen ersten Eindruck von uns als Ihr Anwalt für Strafrecht zu verschaffen. Wir informieren Sie dabei auch über die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie mich als

Strafverteidiger bzw. als Strafverteidiger beauftragen. Wie eine Mandatserteilung und die Zusammenarbeit mit uns abläuft, erfahren Sie hier.

seo-nerd 22 Februar 2023