STRAFVERTEIDIGER UND ANWALT FÜR STRAFRECHT IN BERLIN

Sie werden einer Straftat beschuldigt? Zögern Sie nicht und holen Sie sich einen kompetenten Strafverteidiger, der Sie in Ihrer Sache vertritt. Mit uns als Strafverteidiger können Sie empfindliche Geldstrafen, langwierige Haftstrafen oder auch Nebenfolgen wie Führerscheinverlust oder Berufsverbote abwenden. Als erfahrene Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

stehen wir Ihnen schnell und kompetent mit professioneller Strafverteidigung zur Seite und geben Ihnen die Unterstützung, die Sie in dieser schwierigen Situation brauchen. Unsere Kanzlei mit Sitz in Berlin vertritt Sie als Mandant nicht nur in der Region Berlin-Brandenburg, sondern bundesweit.

STRAFRECHT – WAS PASSIERT, WENN SIE EINER STRAFTAT BESCHULDIGT WERDEN?

In unserer täglichen Kanzlei-Praxis als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin erleben wir immer wieder, wie schnell sich selbst „unbescholtene“ Bürger einem Strafverfahren gegenübersehen. Dafür gibt es zwei Gründe:

Niemand ist davor gefeit, in Verdacht zu geraten, eine Straftat begangen zu haben. Häufig genügt es schon, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, um in den Fokus polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu geraten. Jeder Bürger hat das Recht, gegen andere eine Strafanzeige zu erheben, wovon immer mehr unserer Mitmenschen – aus unterschiedlichsten Gründen – auch Gebrauch machen. Wird dabei der Verdacht eines sog. „Offizialdelikts“ (bspw. Betrug, Untreue oder gefährliche Körperverletzung) geäußert, darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht untätig bleiben und muss Ermittlungen aufnehmen.

Sehen Sie sich einem solchen Verfahren gegenüber, so sollten Sie sich nicht zu unüberlegten Schritten hinreißen lassen. Wenden Sie sich stattdessen bitte unverzüglich – und möglichst noch bevor Sie mit der Polizei oder dem Staatsanwalt sprechen – an einen Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht wie uns. In einem kostenlosen Erstgespräch (Telefonat) erläutern wir Ihnen dann gerne, wie welche Handlungsoptionen bestehen und wie eine Zusammenarbeit mit uns als ihrem Strafverteidiger aussieht. Ferner vereinbaren wir einen Besprechungstermin. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie für Ihre Verteidigung.

IHR STRAFVERTEIDIGER UND ANWALT FÜR STRAFRECHT IN BERLIN MIT KOMPETENZ UND VERSTÄNDNIS

Im Allgemeinen ist die Bestrafung im Strafrecht dazu da, Rechtsnormen in der Gesellschaft zu forcieren und weitere Straftaten zu verhindern. Wenn Sie im Rahmen einer Anklage mit dem Strafrecht in Berührung kommen, hat dies oft einschneidende Konsequenzen für Ihre Lebensführung – oft kommen Vorladungen, Hausdurchsuchungen und Vernehmungen überraschend und bringen Ihren Alltag sowie Ihr Familien- oder Arbeitsleben durcheinander. Dabei stellt der ungewisse Ausgang eine zusätzliche Belastung dar.

Als Strafverteidiger sind wir uns Ihrer Situation bewusst, weshalb wir uns Ihrer Sache stets mit Verständnis annehmen und uns um eine schnellstmögliche Lösung bemühen. Da nicht nur das Verfahren selbst belastend ist, sondern auch der Ausgang desselben erhebliche Konsequenzen für Ihre Zukunft haben kann, arbeiten wir als Ihr Strafverteidiger mit Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Wir schöpfen jegliche Rechtsmittel aus, um den bestmöglichen Verhandlungsausgang sicherzustellen. Idealerweise erzielen wir dabei die Einstellung des Verfahrens oder den Freispruch. Sollte sich dennoch eine Verurteilung abzeichnen, setzen wir alles daran, das Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin vertreten wir Sie nicht nur im Berliner Umland, sondern bundesweit.

(NEBEN-)FOLGEN EINES STRAFVERFAHRENS – DESHALB IST EINE GUTE STRAFVERTEIDIGUNG UNABDINGBAR

Wer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, hat häufig nicht nur die Folgen eines Urteils zu erwarten. In vielen Fällen wiegen die Nebenfolgen einer Verurteilung mitunter schwerer als die Strafe selbst, weshalb eine gute Strafverteidigung von entscheidender Bedeutung ist.

  • So kann allein der Verdacht einer Straftat am Arbeitsplatz zu einer (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
  • Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Prominenten (wozu auch regionale Bekanntheit gehört) führt der Verdacht, etwas Kriminelles getan zu haben, oft zu „beruflicher Ächtung“ und damit zu schmerzhaften Verdienstausfällen. Wir achten im Rahmen der Strafverteidigung daher stets darauf, dass Ihr guter Ruf so wenig Schaden wie möglich nimmt.
  • Aber auch Beamte können nach einer Verurteilung ihren Status und ihre Pensionsansprüche, Berufskraftfahrer ihre Fahrerlaubnis oder Ärzte ihre Zulassung verlieren.

Als Ihr Strafverteidiger behalten wir auch diese Nebenfolgen stets im Blick und agieren im Rahmen der Strafverteidigung entsprechend diskret und umsichtig. Dies gilt sowohl vor als auch in der Prozesssituation.

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MIT IHREM ANWALT FÜR STRAFRECHT UND STEUERRECHT

IN WELCHEN BEREICHEN DES STRAFRECHTS UNTERSTÜTZEN WIR SIE ALS STRAFVERTEIDIGER?

Das Strafrecht umfasst alle Normen, die eine Sanktion mit Geld- oder Freiheitsstrafe anordnen. Hierzu gehören zunächst alle Delikte, die im Strafgesetzbuch stehen (das sog. „Kernstrafrecht“ oder „allgemeines Strafrecht“). Daneben beinhalten aber auch andere Gesetze solche Strafnormen, die sich dann auf die Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen jenes Gesetzes beziehen (das sog. „Nebenstrafrecht“): So steht bspw. die Steuerhinterziehung in der Abgabenordnung (AO), die die Beziehung zwischen den Steuerbehörden und dem Steuerzahler regelt und zum Steuerstrafrecht gehört. Das Strafrecht ist also „breit“ gefächert und mittlerweile in nahezu alle Bereiche des Lebens vorgedrungen. Als Strafverteidiger vertreten wir Sie nicht nur bei den „gängigsten“ Delikten, wie zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB) oder bei Raubdelikten (§ 249 StGB), sondern stehen Ihnen darüber hinaus als Anwalt bei Steuerhinterziehung zur Seite.

STRAFVERTEIDIGUNG IN ALLEN INSTANZEN

Wurden Sie für eine Tat angeklagt, so kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Gericht. In der Hauptverhandlung stehen wir Ihnen als Strafverteidiger bei und überprüfen fortlaufend die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Anordnungen. Es geht in der Hauptverhandlung darum, der Unschuldsvermutung die größtmögliche Wirkung zu verschaffen. Dies kann etwa durch das Stellen von Beweisanträgen im Sinne des Mandanten erreicht werden, mit denen auf die Beweiserhebung und -würdigung des Gerichts eingewirkt werden kann. Mit der Berechtigung, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen zu dürfen, hat Ihr Strafverteidiger Herr Dr. Lehmann große Erfahrung

beim Führen von Gerichtsverfahren nachgewiesen. Sollte es trotz einer engagierten Verteidigung zu einer Verurteilung gekommen sein, so ist es unsere Aufgabe als  Strafverteidiger, die Entscheidung der Gerichte auf Sach- und Rechtsfehler zu überprüfen und Sie durch die Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision) zu begleiten. Aber auch nach Rechtskraft der Entscheidung ist unsere Tätigkeit nicht beendet: Auch vor (z. B. bei Haftaufschub oder Gnadenverfahren) und während der Zeit des Strafvollzuges (z. B. Vollzugsplanfortschreibung, Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) stehen wir Ihnen engagiert als Anwalt für Strafrecht zur Seite.

UNSCHULDSVERMUTUNG ALS MENSCHENRECHT UND BASIS UNSERER ZUSAMMENARBEIT ALS STRAFVERTEIDIGER

„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“ (Gerhard Strate, Welt am Sonntag v. 18. Januar 2004)

Das obige Zitat gilt als Grundsatz für unsere Arbeit mit Ihnen. Denn in einem Rechtsstaat dürfen Strafen nicht angeordnet werden, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass der Beschuldigte der Täter war. Solange Zweifel vorhanden sind, muss der Beschuldigte als unschuldig gelten. Die Unschuldsvermutung ist in Art. 6 Abs. 2 EMRK festgeschrieben und damit ein Menschenrecht. Die Achtung der Unschuldsvermutung gegenüber dem Mandanten und deren

engagierte Durchsetzung gegenüber den Gerichten ist der Kern unserer Tätigkeit als Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht. Als Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht in Berlin und bundesweit werden wir in allen Phasen des Strafverfahrens für Sie als unseren Mandanten tätig und stehen Ihnen als unbestechlicher Berater loyal zur Seite, damit Sie informierte Entscheidungen in Ihrem Prozessverhalten treffen können.

FAIRE UND TRANSPARENTE HONORARREGELUNG BEI IHREM ANWALT FÜR STRAFRECHT

Strafverteidiger bzw. als Strafverteidiger beauftragen. Wie eine Mandatserteilung und die Zusammenarbeit mit uns abläuft, erfahren Sie hier.

Erstgespräche führen wir grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich durch. Sie sollen die Gelegenheit haben, sich einen ersten Eindruck von uns als Ihr Anwalt für Strafrecht zu verschaffen. Wir informieren Sie dabei auch über die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie mich als

seo-nerd 21 April 2023