Steuerstrafrecht – Fachkompetenz vom Rechtsanwalt
Das Steuerstrafrecht umfasst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Steuergesetze. Als Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht berate und unterstütze ich Sie bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung und in diversen anderen Steuerstrafverfahren. Auf Grundlage meiner breit gefächerten Qualifikationen vereine ich Kenntnisse im Bereich des Strafrechts, des Steuerrechts, des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts, sodass ich im Rahmen Ihrer Verteidigung auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin vertritt Mandanten bundesweit.
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Die Skandale um die sog. „Panama-Papers“, die sog. „cum-ex-Geschäfte“ und Begriffe wie „Umsatzsteuerkarussell“, „Scheinrechnung“ oder „Briefkastenfirma“ sind häufige Vokabeln der Tagespresse. Anders ausgedrückt: Das Steuerstrafrecht ist in aller Munde! Die Reaktion auf diese Skandale ist stets der Ruf nach möglichen Verschärfungen des Steuerstrafrechts, die meistens auch umgesetzt werden. Hier sei an die vor kurzer Zeit in Kraft getretenen Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO erinnert. Hier blieb der Gesetzgeber aber nicht stehen: Erst im Juni 2020 führte der Gesetzgeber mit dem sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz weitreichende Änderungen zu Verjährung und Einziehung in die Abgabenordnung ein.
Das Steuerstrafrecht ist also zum einen ständigen Änderungen unterworfen und zum anderen ist die Steuerhinterziehung längst kein „Kavaliersdelikt“ mehr. Bereits jetzt werden deutschlandweit über 40.000 Ermittlungsverfahren jährlich wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung oder anderer Steuerstraftaten geführt.
Beschuldigten drohen bei einer Verurteilung nicht nur hohe Geld- und Freiheitsstrafen – auch ohne Bewährung. Sie müssen oft auch mit außergerichtlichen Folgen rechnen wie sozialer Ächtung, den Verlust der Arbeitsstelle, des Unternehmens oder des Beamtenstatus (inkl. ggf. Verlust der Pensionsansprüche).
Um all dies zu vermeiden, ist es ratsam, sich möglichst früh an einen Fachanwalt für (Steuer-)Strafrecht zu wenden.
Als ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin vertrete ich meine Mandanten zuverlässig in oft komplexen Verfahren. Um dabei für meine Mandanten die bestmöglichsten Ergebnisse zu erzielen, kooperiere ich gerne mit deren Steuerberatern.
Ich vertrete diskret und professionell Privatpersonen wie auch Unternehmen.
Wer benötigt einen spezialisierten Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht?
Sie benötigen einen Spezialisten für Steuerstrafrecht, wenn Sie…
- … der Steuerhinterziehung beschuldigt werden.
- …eine Selbstanzeige wegen Steuerverkürzung erwägen.
- … im Rahmen von Ermittlungen im Steuerstrafverfahren eine Vorladung zur Vernehmung bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Steuerfahndung erhalten haben.
- … einen Strafbefehl oder an eine Anklageschrift wegen eines Steuerstrafverfahrens zugestellt bekommen haben.
- … sich Steuerfahndungsmaßnahmen wie einer Durchsuchung durch Steuerfahndung oder Zollfahndung gegenübersehen.
- … im Besteuerungsverfahren (etwa bei Betriebsprüfungen) in Streit mit den Steuerbehörden geraten sind, der in die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens münden kann.
- … Schätzungen im Steuerstrafverfahren zu erwarten haben.
Doch warum sich nicht durch den eigenen Steuerberater in diesen Belangen vertreten lassen? Zum einen ist das nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde selbst das Strafverfahren führt. Schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Zum anderen ist der Steuerberater grundsätzlich mit der Abgabenordnung vertraut, nicht aber mit den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), die im Wesentlichen den Ablauf des Steuerstrafverfahrens bestimmen. Daher empfiehlt es sich, gleich zu Beginn einen Spezialisten für Steuerstrafrecht hinzuzuziehen.
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MIT IHREM ANWALT FÜR STRAFRECHT UND STEUERRECHT
WAS IST STEUERSTRAFRECHT?
Das Steuerstrafrecht ist im weitesten Sinne ein Sammelbegriff für Normen, welche Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze mit Strafen oder Geldbußen bedrohen. Im Besonderen werden mit dem Begriff die Strafvorschriften §§ 369-376 der Abgabenordnung (AO), § 26c UStG
oder die Straftatbestände der Steuergesetze der Bundesländer gemeint. Damit steht das Steuerstrafrecht an der Grenze zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Beide Gebiete beeinflussen sich gegenseitig, woraus sich Besonderheiten ergeben, die nur ein Spezialist für beide Rechtsgebiete vollständig übersehen kann.
Vor der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Anwalt für Steuerstrafrecht Berlin
Wer versucht, einen Fehler wiedergutzumachen, dem wird in unserer Kultur meist verziehen. Vor allem dann, wenn er glaubhaft machen kann, den Schaden zu begrenzen und die Tat nicht zu wiederholen. Aus ähnlichen Gründen sieht auch das Steuerstrafrecht die Möglichkeit vor, mit einer Selbstanzeige „in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren“. Als „Lohn“ für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit sieht der Gesetzgeber trotz des Vorliegens einer Steuerhinterziehung die Straffreiheit vor. Die verkürzte Steuersumme muss jedoch, zuzüglich hoher Zinsen, nachgezahlt werden. Zudem tritt die Straffreiheit nur dann ein, wenn die hinterzogenen Steuern plus Zins innerhalb der vom Finanzamt festgesetzten Frist beglichen werden.
Darüber hinaus muss die Nacherklärung vollständig sein. Eine sog. „Teilselbstanzeige“ verschenkt die Möglichkeit der Straffreiheit. Bevor Sie sich mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt melden, sollten alle dafür notwendigen Unterlagen genau geprüft werden. Als ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Anwalt in Berlin und Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen bei der Überprüfung aller Unterlagen sowie der strategischen Planung der Selbstanzeige beratend zur Seite und vertrete Sie engagiert gegenüber Behörden und Justiz.
Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Berlin berate und vertrete ich Sie ...
- … in allen Fällen, in denen ein Steuerstrafverfahren vor Gericht geht.
- … wenn Sie sich wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, wie etwa Steuergefährdung, leichtfertiger Steuerverkürzung oder des unzulässigen Erwerbs von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen verantworten sollen.
- … bei Verhandlungen mit oder der Verteidigung gegenüber Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden, die in einem steuerstrafrechtlichen Zusammenhang gegen Sie ermitteln.
- … in allen strittigen Fragen und Belangen des Besteuerungsverfahrens, wie etwa strafrechtlich relevanten Änderungen des Steuerbescheids sowie bei kontrovers verlaufenden steuerrechtlichen Prüfungen.
Der Sitz meiner Rechtsanwaltskanzlei ist Berlin. Ich vertrete meine Mandanten jedoch regelmäßig auch bundesweit. Für einen unverbindliches und kostenloses Erstgespräch kontaktieren Sie mich direkt telefonisch (+49 (0)30 609 82 88 – 55) oder per E-Mail (kanzlei@lehmann.law).