Geboren und aufgewachsen bin ich in Berlin. Nach dem Abitur verließ ich die Stadt und absolvierte einen „Anderen Dienst im Ausland“ in Belfast/Nordirland. Dort arbeitete ich in einem Wohnheim für wohnungslose Jugendliche. Neben der Sprache lernte ich bei dieser Arbeit, wie sehr Menschen in belastenden (Lebens-)Situationen kompetente Beratung und persönlichen Beistand benötigen. Diese Zeit prägte auch meinen heutigen Beratungsansatz, denn ich berücksichtige neben den fachlichen Aspekten des Falls auch stets die persönlichen Belange meiner Mandanten. Nach der Rückkehr aus Belfast nahm ich das Studium der Rechtswissenschaften an der
Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) auf, um Rechtsanwalt zu werden. Ich fokussierte mich dabei besonders auf das Strafrecht. Dabei half mir auch die Mitarbeit und das Umfeld des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler, dem ich bis heute verbunden bin. Seit meiner Studienzeit war ich immer wieder in verschiedenen Positionen an diesem Lehrstuhl beschäftigt, zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Im Sommersemester 2018 schloss ich dort meine Promotion zum "Dr. iur." mit einer Dissertation aus dem Bereich des Strafprozessrechts ab (Titel: "Der Urkundenbericht im Strafprozess", erschienen bei: Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2018; Reihe: Schriften zum Prozessrecht (PR), Band 251).
Nachdem ich erfolgreich das erste Staatsexamen absolvierte, begann ich den einjährigen Magister-Studiengang "Wirtschaftsstrafrecht" (LL.M.) an der Universität Osnabrück. So vertiefte ich meine Kenntnisse in dem Rechtsgebiet, in dem heute meine Kernkompetenz bei der Beratung und Verteidigung liegt. Meine Abschlussarbeit schrieb ich über ein Thema an der Grenze zwischen Strafprozessrecht und Steuerstrafrecht.
Durch meine Zeit in Osnabrück zusätzlich vom Steuerrecht fasziniert, begann ich neben meiner Referendarausbildung einen Fachanwaltskurs im Steuerrecht, den ich erfolgreich abschloss. Ich verfüge damit über die notwendigen theoretischen Kenntnisse, die Voraussetzung sind, um einmal den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen zu dürfen.
Nach meiner Zeit als Referendar am Kammergericht in Berlin, ergriff ich meinen Traumberuf: Ich wurde in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete mehrere Jahre als angestellter Strafverteidiger in zwei hoch angesehenen Strafrechtsboutiquen in Berlin. Der dort erlernte hohe Qualitätsmaßstab für anwaltliche Arbeit gilt für mich heute mehr denn je.
Im Jahr 2016 absolvierte ich zudem erfolgreich einen Fachanwaltskurs für Strafrecht, der mir die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelte, um den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen zu dürfen. Im Jahr 2019 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel "Fachanwalt für Strafrecht".
Um meinen Fachanwaltstitel führen zu dürfen, bin ich verpflichtet, mich regelmäßig fortzubilden und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachzuweisen. Diese regelmäßigen Fortbildungen sichern die hohe inhaltliche Qualität meiner anwaltlichen Arbeit und kommen daher meinen Mandanten direkt zu Gute.
Um an den aktuellen fachlichen und rechtspolitischen Diskussionen teilzuhaben, engagiere ich mich als Mitglied verschiedener Vereinigungen und Verbände. Ich bin Mitglied des Deutschen Anwaltvereins e.V., dem Berliner Anwaltsverein e.V. (dort auch: Arbeitskreis Strafrecht), der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V., der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V..