WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT – BERATUNG VOM FACHANWALT

Das Wirtschaftsstrafrecht gilt dem Schutz des Wirtschaftslebens und beinhaltet demnach eine breite Vielfalt an Gesetzen rund um die Wirtschaftskriminalität. Als Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht berate ich Sie zu Themen rund um das Wirtschaftsstrafrecht und verteidige Sie im Falle einer Anklage vor Gericht. Dabei vereine ich Kompetenzen aus dem Bereich des Strafrechts, des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung gewährleisten zu können. Meine Kanzlei mit Sitz in Berlin vertritt Mandanten nicht nur in der Umgebung, sondern auch bundesweit.

BERATUNG UND VERTEIDIGUNG VOM ANWALT FÜR WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT – FÜR UNTERNEHMEN, GESCHÄFTSFÜHRER UND LEITENDE ANGESTELLTE

Das tägliche Handeln von Unternehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten ist durchsetzt mit Fragen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, welches die Grenzen

zulässigen Handelns im Wirtschaftsleben bestimmt. Wer mit der Unternehmensführung betraut ist, begegnet solchen Fragen daher zwangsläufig:

  • Wo liegt die Grenze zwischen kalkuliertem Geschäftsrisiko und Veruntreuung?
  • Was gehört zum harmlosen „Netzwerken“ und wo beginnt eine strafbare Korruption?
  • Liegt eine wirtschaftliche Flaute vor oder mache ich mich bereits wegen Insolvenzverschleppung strafbar?
  • Welche Ideen darf ich mir aneignen, wann verstoße ich gegen Urheberrechte und den Schutz des geistigen Eigentums?
  • Welche Versprechen darf ich meinen Kunden machen und wann liegt ein Betrug vor?
  • Wie nutze ich die Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerrechts, ohne in Konflikt mit dem Steuerstrafrecht zu geraten?
  • Was gehört zum fachlichen Austausch mit einem Konkurrenten, was zählt zur wettbewerbsbeschränkenden Absprache?
  • Wann verhalte ich mich arbeits- und sozialrechtlich korrekt, wann missachte ich Vorgaben etwa bei Teilzeit- oder befristet Beschäftigten?

Die vorgenannten Beispielsfragen lassen sich mitunter nur schwer beantworten und ihre Beantwortung hängt stets vom Einzelfall ab – als Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht orientiere ich mich bei der Beratung und Verteidigung deshalb stets an Ihrer individuellen Situation.

Denn in der Komplexität wirtschaftlichen Handelns liegt eine Gefahr für jede verantwortliche Person: Ein Konkurrent mag in einem fachlichen Austausch zwischen zwei Mitbewerbern eine unzulässige Absprache sehen, ein unzufriedener Kunde mag sich betrogen fühlen, der Mitgesellschafter sieht nach einem misslungenen Geschäft eine Untreue

zulasten des Unternehmens oder die Tierrechtsorganisation sieht in der Art der Haltung der Tiere eine Tierquälerei. Nicht selten hat das zur Folge, dass leitende Angestellte oder Geschäftsführer durch eine Anzeige in den Fokus der Polizei oder der Staatsanwaltschaften geraten, die dann ein Ermittlungsverfahren einleiten. Um dem vorzubeugen, ist es ratsam, sich schon im Vorhinein an einen Spezialisten zu wenden. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht berate ich Sie präventiv im Hinblick auf Compliance, damit Sie gar nicht erst in Gefahr laufen, sich strafbar zu machen.

PRÄVENTIVE BERATUNG SOWIE BUNDESWEITE VERTEIDIGUNG VON IHREM RECHTSANWALT FÜR WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Dank meines Master-Studiums „Wirtschaftsstrafrecht“ (LL. M.) und meiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht) und Strafverteidiger in Kanzleien mit wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt bin ich mit der Komplexität und den verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts bestens vertraut.
Ich berate Sie im Vorfeld präventiv, damit Sie erst gar nicht in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Gerne helfe ich Ihnen bei der Gestaltung eines Compliance-Systems und bin auch

Ihr Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen. Sollte es zu Ermittlungen oder Anklage im Wirtschaftsstrafrecht kommen, übernehme ich Ihre Verteidigung. Maßgebend dafür sind Ihre individuellen Ziele. Falls gewünscht, führe ich Sie zu einem geräuschlosen Vergleich mit den Ermittlungsbehörden oder Gerichten, scheue aber auch nicht davor zurück, sämtliche rechtliche Mittel für Sie auszuschöpfen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen.

Als Anwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Berlin bin ich besonders bei folgenden Delikten für Sie da:

  • Vorwurf, ein kalkuliertes Geschäftsrisiko sei nach § 266 StGB Untreue gewesen
  • Befürchtung, eine Insolvenzstraftat wie z. B. Insolvenzverschleppung zu begehen, da die Geschäfte „schleppend laufen“
  • Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB
  • Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB

RUFEN SIE UNS AN UND FÜHREN SIE EIN KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH
MIT IHREM ANWALT FÜR STRAFRECHT UND STEUERRECHT

WAS IST WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT?

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für viele strafrechtlich relevante Tatbestände, die direkt oder indirekt mit einer unternehmerischen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Folgende Delikte zählen u. a. dazu:

  • Betrug nach § 263 StGB
  • Untreue nach § 266 StGB
  • Insolvenzdelikte nach § 15a InsO
  • Korruption nach §§ 298 ff. StGB

Daneben gibt es jedoch noch eine Vielzahl von Normen aus speziellen Gesetzen wie dem Tierschutz- oder Lebensmittelrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Arzneimittelrecht. Zur Verfolgung dieser Delikte haben die Strafverfolgungsbehörden mittlerweile vielerorts eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtet.

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IST KOMPLEX!

Typisch für Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts ist deren Komplexität. Wirtschaftsstrafrechtliche Normen verweisen in der Regel auf allgemeine Regelungen eines anderen Gesetzes außerhalb des Strafrecht (sog. „Blankett-Tatbestände“). Das verkompliziert deren Anwendung erheblich, denn der Regelungsgehalt des Tatbestandes kann erst erfasst werden, wenn der Anwender zusätzliche Normen des Zivilrechts

(im Besonderen: Wirtschaftsrecht) oder des Verwaltungsrechts in die Strafnorm „hineinließt“ und diese auslegt.

Diese Komplexität birgt einerseits die dargestellten Risiken. Andererseits bieten sich hierdurch auch einige Chancen für die Verteidigung: Denn mitunter ist es gerade die Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts, die ich als Ihr Anwalt im Rahmen der Strafverteidigung gegen erhobene Vorwürfe ins Feld führen kann.

WELCHE STRAFEN KÖNNEN BEI DELIKTEN IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT DROHEN?

Wie in den meisten Strafdelikten gibt es auch im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig sogenannte Strafrahmen. Diese beschreiben, welche Strafen für ein Delikt überhaupt infrage kommen. Dabei sind sie außerordentlich weit gesteckt, da sie für jeden nur denkbaren Fall eines bestimmten strafbaren Verhaltens eine angemessene Strafe abbilden müssen.

Generell können Geld- und Freiheitsstrafen drohen. Daneben haben Verurteilungen im Wirtschaftsstrafrecht häufig sog. Nebenfolgen, die berufsrechtlicher Art sind (bspw. Entzug der Approbation eines Apothekers, Entzug des Jagdscheins) oder den Entzug besonderer Erlaubnisse (bspw. Entzug der Betriebserlaubnis, Verbot als Geschäftsführer einer GmbH tätig zu werden) zur Folge haben.

Eine weitere Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts ist die Anwendung des Rechts der Vermögensabschöpfung (Einziehung von Taterträgen), welches immer mehr an Bedeutung gewinnt. Im Wirtschaftsstrafrecht geht es häufig darum, eine unberechtigte Vermögensverschiebung zu bestrafen und diesen Zustand durch eine Vermögensabschöpfung wieder rückgängig zu machen. Im Ermittlungsverfahren kann es im Hinblick auf die Vermögensabschöpfung auch zu Arresten kommen, die die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens bedrohen.

Daher geht es in wirtschaftsstrafrechtlichen Prozessen häufig weniger um die Strafe als um die Vermeidung der „Nebenfolge“.

Rufen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin bei Ihrem Wirtschaftsstrafrecht Anwalt, um sich und Ihr Unternehmen vor einem „Einbruch auf zu dünnem Eis“ zu bewahren.

seo-nerd 24 April 2023