… mahlen manchmal extrem langsam!
Heute erreicht mich ein Brief des Landgerichts Berlin in einer Berufungssache. Es wird mitgeteilt, dass in diesem Jahr (wir haben nicht einmal Mai!) nur noch Berufunghauptverhandlungstermine für sog. „Eiltsachen“ zur Verfügung stehen. Eiltsachen sind in dem Schreiben auch definiert: Haftsachen oder Verfahren, bei denen es um Führerscheinentzug geht.
Zu einer solchen zählt die Angelegenheit meines Mandanten wohl nicht. Zum Hintergrund: Im Januar war mein Mandant vom Amtsgericht Tiergarten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mit diesem Urteil konnten wir nicht einverstanden sein: zum einen hatte ich Freispruch beantragt (und stehe nach wie vor zu diesem Antrag!) und zum anderen wäre die verhängte Geldstrafe selbst bei einem Geständnis viel zu hoch bemessen.
Nun muss der Mandant über ein Jahr warten, um zu einem (hoffentlich) vernünftigen Abschluss der Angelegenheit zu kommen.
Aber vielleicht auch nicht: Ich werde den Brief des Gerichts zum Anlass nehmen, um dort wegen einer anderen – für meinen Mandanten günstigeren – Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nachzufragen, die ihm vielleicht Kosten und das Risiko einer Verurteilung ersparen könnte. Das Gericht scheint sehr viel zu tun zu haben und steht einer „Ressourcen schonenden“ Vorgehensweise sicher nicht im Wege. Es könnte hierin also auch eine Chance liegen. Ich werde berichten…