Fortbildungsbescheinigung des DAV für 2017

Fortbildungen sind für Anwältinnen und Anwälte sehr wichtig, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu bleiben. Sie dienen darüber hinaus dem fachlichen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Vor allem aber nützt das angeeignete Wissen den Mandantinnen und Mandanten. Es ist entscheidend für eine erfolgreiche Bearbeitung von Fällen.

Heute waren die guten Nachrichten dann in der Post! Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat mich dieses Jahr wieder mit seiner Fortbildungsbescheinigung ausgezeichnet. Der finanzgerichtliche Schwerpunkt meiner Tätigkeit sowie die Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen sind Fragen, bei denen es für einige meiner Mandanten um „Alles“ geht.

Viele noch so kleine Fehler, wie bspw. in der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden in Steuerstrafverfahren könnten bei solch heiklen Streitfragen verheerende Konsequenzen für Mandanten haben. Aber es geht mir nicht nur um das Abwenden von Katastrophen. Ich will proaktiv und mit allen Kräften die mir anvertrauten Fälle zu einem vorteilhaften Ende führen.

Dafür scheue ich keine Mühen und deshalb nehme ich – jedes Jahr wieder – meine Fortbildungsverpflichtungen sehr ernst. Jedes Mal, wenn ich meine Auszeichnung aufs Neue und in aktualisierter Form erhalte, ist es mir eine große persönliche Freude, diesen Nachweis gegenüber meinen Mandanten erbringen zu können.

Nächstes Jahr werde ich mich wieder fortbilden und verbleibe bis dahin als Ihr bestens informierter Rechtsanwalt aus Berlin.

Mit besten Grüßen

Ulrich Lehmann

S22 C 6e17070412420 0001