Anwalt für Steuerverfahrensrecht in Berlin

Mein Arbeitsschwerpunkt im Steuerrecht betrifft das steuerliche Verfahrensrecht. Als Verfahrensrecht (auch: formelles Recht) wird im Allgemeinen die Gesamtheit der Gesetze definiert, die eine verbindliche (staatliche) Entscheidungsfindung betreffen. Die Hauptgebiete jeden Verfahrensrechts sind das Prozessrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht. Es geht beispielsweise um Fragen der Zuständigkeit, der Verjährung oder der Form, die eine behördliche Entscheidung haben muss.

Das Steuerverfahrensrecht spielt sich daher vor allem in der Abgabenordnung (AO), also dem Gesetz zum Verwaltungsverfahren und der Finanzgerichtordnung (FGO) ab. Hinzu kommen einige weitere Gesetze, die hier nicht näher benannt werden sollen.

Den Gegensatz zum Verfahrensrecht bildet das materielle Recht (auch: sachliches Recht). Das materielle Recht regelt die Entstehung, die Veränderung und den Untergang von Rechten. Im Steuerrecht betreffen die Normen vor allem die Frage, wann eine Steuer entsteht und wie hoch die Steuer ist. Das materielle Steuerrecht ist das klassische Arbeitsfeld von Steuerberatern, mit denen ich gern zusammenarbeite.

Anwalt Für Steürverfahrensrecht

Im Fall eines Steuerstreits stehe ich Ihnen als Spezialist für Steuerverfahrensrecht zur Seite

Entscheidungen von Finanzbehörden können schnell zu einem Steuerstreit führen. Wer einen Steuerbescheid nicht einfach hinnehmen oder eine Aussetzung der Vollziehung erwirken möchte, muss dafür meist in das weit verästelte Dickicht des Steuerverfahrensrechts eintauchen.

Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerverfahrensrecht verfolge ich alle einschlägigen Gerichtsurteile und kenne ich mich daher auch in den Randgebieten des steuerlichen Verfahrensrechts gut aus. Auf dieser Basis versuche ich, den Weg der Entscheidung über einen Steueranspruch der Art und Höhe nach zu beeinflussen. Denn für meine Mandanten zählt am Ende ein gutes Ergebnis.

Das erreiche ich durch die Ansprache des richtigen Ansprechpartners mit dem treffenden Argument in der korrekten juristischen Form, damit die Finanzbehörde im Sinne meiner Mandanten entscheidet. Denn die Erfahrung zeigt: Guten Argumenten muss auch Gehör verschafft werden. Gerne bin ich das Sprachrohr für Ihre Argumente!

Typische Fälle, in denen sich der Gang zum Anwalt für Steuerverfahrensrecht lohnt

Die Komplexität des Steuerrechts bringt es mit sich, dass sich nur nach Prüfung des Einzelfalls sagen lässt, wie im konkreten Steuerstreit vorzugehen ist. Häufig kommt es etwa zu Unstimmigkeiten zwischen Steuerzahler und Finanzbehörde, wenn das Finanzamt auf das Mittel der Schätzung zur Steuerfestsetzung zurückgreift. Das ist meist dann der Fall, wenn das Finanzamt davon ausgeht, der Steuerbürger sei seiner Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- oder Nachweispflicht nicht vollumfänglich nachgekommen. Eine solche Schätzung muss stets schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Weicht die Schätzung zu weit von der Realität ab, ergeben sich gute Chancen den Schätzungsbescheid anzufechten.

Weitere typische Fälle, in denen es sich lohnt einen auf das Steuerverfahrensrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, sind Betriebsprüfungen. Um dabei keine bösen Überraschungen erleben zu müssen, sollte Außenprüfungen der Finanzverwaltung stets gut vorbereitet, achtsam begleitet und sorgsam nachbereitet werden. Gerne berate ich Sie darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen dabei zukommen und wie Sie langwierige Rechtsbehelfe von vornherein vermeiden können.

Gerade Unternehmer, Manager und Geschäftsführer sehen sich zudem oft vor Fragen gestellt, die die Haftung im Steuerrecht betreffen. So haben etwa Geschäftsführer laut § 34 AO „dafür zu sorgen, dass die Steuern aus Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.“ Ist dies nicht der Fall, können sie dafür in Haftung genommen werden. Geklärt werden muss in einem solchen Fall, ob § 34, 35 AO auch tatsächlich für die in Haftung genommene Person zutrifft.

Gerne stehe ich Ihnen für diese und weitere Fragen zum Steuerverfahrensrecht zur Verfügung.

seo-nerd 1 März 2023