Ihr Anwalt für Steuerrecht in Berlin
Verteidigung im Steuerstreit

Als Anwalt für Steuerrecht in Berlin berate und betreue ich sowohl gewerbliche Mandaten als auch Privatpersonen in strittigen Fragen des Steuerrechts sowie des Steuerstrafrechts. Ich helfe Ihnen beispielsweise bei der Abwehr von unberechtigten Steuerforderungen und verteidige Sie in Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wie etwa leichtfertiger Steuerverkürzung, Schädigung des Umsatzsteueraufkommens, der Steuergefährdung u.ä.

Dank meiner Spezialisierung auf Strafrecht und Steuerrecht kämpfe ich versiert in Berlin, Brandenburg und bundesweit für Ihr Rechte.

In diesen Bereichen bin ich als Anwalt für Steuerrecht für Sie da

  • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide des Finanzamtes – der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder 5. Steuerbescheid nicht korrekt ist. Scheuen Sie nicht den Streit mit dem Finanzamt und widersprechen Sie dem fehlerhaften Bescheid. Ich führe Sie rechtssicher durch alle Schritte des Einspruchsverfahrens.
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht – sollte der Einspruch bzw. Widerspruch (der „Rechtsbehelf„) gegen den Steuerbescheid keinen Erfolg haben kämpfe ich auf dem Klageweg der Finanzgerichte für Ihr Recht.
  • Abwehr von Haftungsbescheiden – Geschäftsführer einer GmbH können unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet werden, für die Steuerschuld der GmbH einzustehen. Ich lege für Sie Einspruch gegen den Haftungsbescheid ein und prüfe, ob die Inhaftungsnahme überhaupt berechtigt ist bzw. ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde.
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Betriebsprüfung – Betriebsprüfungen sind für den Geprüften immer unangenehm. Ich berate Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten und plane mit Ihnen auch gerne, wie Sie sich optimal auf den Ablauf der Betriebsprüfung einstellen können.
  • Hilfe bei Schätzungen durch das Finanzamt – durch eine Schätzung sollen „Lücken“ im steuerrelevanten Sachverhalt aufgefüllt werden. Als Ihr Anwalt für Steuerrecht prüfe ich die Plausibilität der Schätzung durch das Finanzamt und lege Einspruch gegen rechtswidrige Schätzungsbescheide für Sie ein.
  • Aussetzung der Vollziehung – die Anträge hierfür sind mitunter schwer zu begründen. Zudem sollten immer auch alle Folgen eines solchen Antrags vorab abgeklärt werden. Lassen Sie sich daher vom Rechtsanwalt für Steuerrecht vorab beraten.
  • Strafbefreiende Selbstanzeigen gemäß § 371 AO – wer eine Steuerhinterziehung selbst anzeigt, kann dadurch einer Bestrafung entgehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Selbstanzeige sowohl inhaltlich als auch formal korrekt und vollständig erfolgt. Die Selbstanzeige sollte daher unbedingt mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht geplant, erstellt und abgegeben werden.

Tipps vom Anwalt für Steuerrecht Berlin im Umgang mit den Finanzbehörden

Tipp 1: Haben Sie keine Angst vorm Steuerstreit – es geht um Ihr Recht!

In einen Steuerstreit mit den Finanzbehörden geraten Steuerpflichtige oft schneller als ihnen lieb ist. Dabei lohnt sich die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, dem Zoll oder den Finanzgerichten für den Steuerzahler in vielen Fällen. Im Schnitt sind zwei von drei Einsprüchen ganz oder teilweise erfolgreich. Selbst wenn ein Steuerstreit von einem Finanzgericht geklärt werden muss, profitiert noch rund die Hälfte aller Kläger. Der schlechte Ruf des Steuerstreits gründet daher wohl weniger in seinen – rational betrachtet – offensichtlichen Chancen, sondern in den mit ihm verbundenen Ängsten und unangenehmen Gefühlen.

Wer einen Streit beginnt, wird allgemein als Aggressor gesehen, der sich im Unrecht befindet. Die erste Frage, die sich in einer Streitsituation stellt, ist häufig: „Wer hat angefangen?“. Auf den ersten Blick scheint es stets der Streitverursacher zu sein. Viele Menschen gehen daher einem Streit aus dem Weg, weil sie diesen Makel fürchten.

Diese Befürchtungen sollten jedoch nicht dazu führen, dass ungerechtfertigte Steuern gezahlt und rechtswidrige Entscheidungen des Finanzamts hingenommen werden. Zwar wird der Steuerpflichtige im Steuerstreitverfahren als „Einspruchsführer“ oder „Kläger“ und das Finanzamt als „Beklagte“ bezeichnet. Die Bezeichnungen sind jedoch irreführend. Tatsächlich ist es der Staat, der eine Auseinandersetzung provoziert!

Tipp 2: Bescheide immer genau prüfen oder prüfen lassen

Ein Steuerstreit beginnt meist mit dem Erlass des Steuerbescheids. In der Praxis am häufigsten sind dabei Fälle, in denen das Finanzamt Zahlungen fordert, deren Anspruch für den Steuerpflichtigen nicht nachvollziehbar und daher strittig sind. Das kann unbeabsichtigt geschehen, weil das Finanzamt einen Teil des Sachverhalts übersieht oder diesen nicht erkennen konnte. Es kommen allerdings auch falsche Bewertungen von Sachverhalten sowie fehlerhafte Auslegungen von Steuernormen vor.

Der Steuerstreit öffnet in beiden Fällen die Türen für Argumente, die das Finanzamt bei der Festsetzung der Steuern bisher nicht oder falsch berücksichtigte. Damit dient der Steuerstreit dem Recht, denn er bezweckt nichts Anderes als das Erreichen von Steuergerechtigkeit. Häufig ist es erst die Auseinandersetzung, die eine richtige Entscheidung ermöglicht. Nehmen Sie Bescheid daher nicht einfach hin, sondern prüfen Sie diese stets genau. Als Anwalt für Steuerrecht in Berlin biete ich meinen Mandanten an, Bescheide der Finanzbehörden hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Tipp 3: Suchen Sie Rat beim Rechtsanwalt für Steuerrecht in Berlin

Wer in einem Steuerstreit mit den Finanzbehörden (Finanzamt, Zoll) oder den Finanzgerichten gute Argumente für sich in Stellung bringen möchte, muss sich auf die dazu erlassenen Verfahrensnormen berufen. Dazu gehören vor allem die Abgabenordnung (AO) und die Finanzgerichtsordnung (FGO). Aber auch die Betriebsprüfungsordnung (BpO) gehört im weitesten Sinne dazu, denn häufig entsteht eine Konfliktsituation mit den Finanzbehörden erst aus einer Betriebsprüfung/Außenprüfung.

Für den juristischen Laien sind all diese Verordnungen weder leicht zu verstehen noch in ihrer Breite gänzlich zu überblicken. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht führe ich Sie sicher durch diesen „Paragraphendschungel“. Im Zentrum meiner Tätigkeit als Steueranwalt stehen die Normen des steuerlichen Verfahrensrechts. Während Steuerberater (mit denen ich gerne zusammenarbeite) sich vornehmlich den Möglichkeiten des materiellen Steuerrechts bedienen, beeinflusse ich als Rechtsanwalt für Steuerrecht die Art und Höhe des Steueranspruchs vornehmlich mit den Mitteln des Verfahrensrechts. Nutzen Sie bitte mein Angebot eines kostenfreien, ersten Beratungsgesprächs!

seo-nerd 5 August 2022